© Leadership Advisers, Georgenstraße 35 / 719, 10117 Berlin
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im folgenden Text die weibliche
Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf
Angehörige aller Geschlechter.
Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform
zu Unterstützung, Förderung und Entwicklung von
Einzelpersonen. Coaching ist immer ein freiwilliger, aktiver
und selbstverantwortlich geführter Prozess der Klientin, der
von Seiten des Coaches begleitet und unterstützt wird.
Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klientin und Coach
ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die
Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung,
Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung der Klientin.
Entscheiden und Handeln muss die Klientin in ihren
beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst. Der
Coach kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und
Handlungen der Klientin im Nachhinein oder im Voraus zu
reflektieren oder zu „erproben“. Coaching ist keine
Psychotherapie und kann Psychotherapie nicht ersetzen.
1. Gegenstand der Dienstleistung
Die Klientin nimmt beim Coach die Dienstleistung Coaching in
Anspruch.
Die Anzahl der Sitzungen wird einvernehmlich festgesetzt.
2. Ort des Coachings
Das Coaching findet in der Geschäftsstelle von Leadership
Advisers, Georgenstraße 35, Raum 719 (7. Stock), 10117 Berlin
oder an einem neutralen Ort, der zu vereinbaren ist, statt.
3. Rechte und Pflichten des Coaches
1.
Offenheit: Der Coach legt die verwendeten Verfahren und
Methoden offen und erklärt ihren Nutzen oder mögliche
Risiken.
2.
Verschwiegenheit: Der Coach wahrt striktes Stillschweigen
über persönliche, intime oder vertrauliche Details der
Klientin aus den Coaching Sitzungen.
3.
Neutralität: Der Coach wahrt in seiner Arbeit die
Interessen der Klientin. Er beeinflusst die Klientin nicht im
Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder
anderer Anschauungen.
4.
Ethik: Der Coach ist den Richtlinien und Grundsätzen des
Bundesverbands für Qualität in der systemischen Arbeit
(QSA) verpflichtet.
4. Rechte und Pflichten der Klientin
1.
Die Klientin ist vor, während und nach dem gesamten
Coaching Prozess für ihre Gesundheit selbst
verantwortlich.
2.
Die Klientin nimmt alle vereinbarten Coaching Termine
pünktlich und gewissenhaft wahr. Sie nimmt sich vor und
nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens eine halbe
Stunde Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen
ausreichend innerlich distanzieren zu können. Sofern die
Klientin verhindert ist die nächste vereinbarte Coaching
Sitzung wahrzunehmen, sagt sie den Termin wenigstens
zwei (2) Tage im Voraus ab. Widrigenfalls sind 50% des
vereinbarten Honorars zu leisten.
3.
Die Klientin beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching
Prozess. Der Coach kann nur Veränderungs- und
Reflexionsanregungen geben. Der Klientin ist bewusst,
dass sie (die Klientin) diese Anregungen aktiv und in
geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching
erfolgreich sein kann.
5. Honorar und Rechnungsstellung
Das Honorar pro Coaching Sitzung wird nach Absprache und
unter Berücksichtigung der Lebensumstände der Klientin
festgelegt.
Kosten für mögliche zusätzliche Aktivitäten zur Unterstützung
des Coaching Prozesses werden je nach Bedarf und Absprache
in voller Summe von der Klientin übernommen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.
Eine Coaching Sitzung umfasst 60 Minuten. Sollte die Coaching
Sitzung länger als 60 Minuten dauern, wird die zusätzlich in
Anspruch genommene Zeit anteilsmäßig verrechnet.
Erfolgt das Coaching nicht in den Räumen des Coaches, so
erhält der Coach als Fahrt-, Spesen- und
Zeitkostenentschädigung bei Anfahrten zum Ort des Coaching
eine zum vereinbarten Honorar zeitlich analoge
Kostenpauschale.
E-Mail- oder Telefonanfragen der Klientin an den Coach, die
inhaltlich Coaching Themen betreffen, werden entsprechend
des Zeitaufwandes für die Beantwortung / des Gesprächs
honoriert. Einfache Terminabsprachen werden hierbei nicht
berücksichtigt.
Die Rechnung kann der Coach schriftlich nach jeder Coaching
Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach dem
Gesamtprozess an die Klientin stellen. Die Klientin begleicht
die Rechnung mit einer Zahlfrist von sieben (7) Tagen.
Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Coaching
Ziel aus Sicht der Klientin nicht erreicht wurde.
6. Haftungsbegrenzung
Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung
ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt-
Coaching-Prozesses begrenzt.
7. Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs
Der Vertrag zwischen Klientin und Coach gilt für den
Gesamtzeitraum der vereinbarten Coaching Sitzungen und
endet danach automatisch.
Während dieser Zeit kann von beiden Parteien der Vertrag mit
einer Frist von fünf (5) Werktagen ohne Angabe von Gründen
gekündigt werden. Nach Ausspruch der Kündigung sind die
innerhalb der folgenden zwei (2) Werktage vereinbarten
Sitzungen voll zu vergüten.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche
Nebenabreden gelten nicht. Gerichtsstand ist Berlin.